Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts steuer- und
sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dabei müssen sie jedoch
Grenzen beachten: 2009 können bis zu 2.592 Euro ohne Abzüge fließen.
Besonders clevere Arbeitnehmer verwenden auch ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) für eine
Betriebsrente und erhöhen so ihre Vorsorge ohne Nettoverlust. Denn dann sind die VL, anders als
bei herkömmlichen Anlageformen (Fondssparplan oder Bausparvertrag), nicht steuer- und
sozialabgabenpflichtig. Arbeitnehmer sparen dabei somit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitgeber senken ihre Lohnnebenkosten durch die Sozialversicherungsersparnis, die sie aus der
Umwandlung der bisherigen VL-Zahlung in eine bAV realisieren.
Wie wäre es, wenn Sie jedes Jahr bis zu 1.400 Euro für die Altersvorsorge sparen
könnten, ohne dafür in die eigene Tasche greifen zu müssen?
Verbessern Sie Ihre Altersvorsorge mit Hilfe vom Staat und sparen dabei bis zu 1.400 Euro pro Jahr*. Mit
der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge der Direktversicherung sparen Arbeitnehmer Steuern und
Sozialabgaben und profitieren von hohen Renditen der besten Fonds der Welt wie dem Fidelity European Growth Fund, Templeton Growth fund, Merrill Lynch World Mining Fund u.a.
Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die Direktversicherung, da er Sozialabgaben spart. So beträgt seine
Ersparnis innerhalb von 10 Jahren bei 10 Arbeitnehmern mehr als 50.000 Euro*.
Wir haben die Anbieter von betrieblicher Altersvorsorge auf Fondsbasis verglichen und die Testsieger
mit der Höchstleistung für unsere Kunden ausgewählt. Mit nebenstehendem Formular können Sie den Vergleich
und ein konkretes Angebot für Ihre persönliche betriebliche Altersvorsorge mit TopFonds kostenlos und
unverbindlich anfordern.
Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten.
Über die Entgeltumwandlung können Sie als Arbeitnehmer steuerbegünstigt eine eigene Versorgung aufbauen.
Sie haben einen Anspruch darauf und können den Abschluss einer Direktversicherung von Ihrem Arbeitgeber
verlangen, wenn er keine Versorgung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse anbietet.
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2008: jährlich 2.445 Euro) können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei
in Ihre Altersvorsorge einzahlen. Sie finanzieren die Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt oder Ihren
vermögenswirksamen Leistungen. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei für Ihre Altersversorgung
aufgewendet werden.
Und so einfach geht das: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung.
Die Beiträge werden automatisch von Ihrem Bruttolohn abgebucht und von Ihrem Arbeitgeber überwiesen.
Wichtig: Bei Wechsel Ihre Arbeitgebers können Sie Ihre Direktversicherung mitnehmen.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer auf einen Blick:

Steuer –
und sozialversicherungsfreie Einzahlung in die Direktversicherung

Finanzierung aus laufendem Gehalt oder aus Sonderzahlungen

Auswahl aus 44 internationalen TopFonds

Anlage in bis zu 10 Fonds gleichzeitig

kostenlose Umschichtungen so oft Sie wünschen

Wahlfreiheit zwischen Kapitalzahlung oder Rentenzahlung

Sicher auch bei Insolvenz des Arbeitgebers

Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz 4)

Mitnahmemöglichkeit bei Wechsel des Arbeitgebers