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Eine besonders clevere Möglichkeit, Steuern zu sparen, bietet ein Zeitwertkonto für
Arbeitnehmer. Der Zweck eines Lebensarbeitszeitkontos ist die Finanzierung einer Freistellung
von der Arbeitsleistung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz,
insbesondere zur Finanzierung des Vorruhestandes, ohne dass empfindliche Rentenabschläge drohen.
Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben durch Verzicht auf
Entgeltbestandteile auf. Das Wertguthaben wird verzinslich angelegt und anschließend, unter
Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, in der Freistellungsphase als Gehalt
ausbezahlt. Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden für das eingezahlte Kapital vorerst nicht
fällig und müssen erst dann entrichtet werden, wenn das Kapital entnommen wird. Es ergeben sich
u.a. vorteilhafte Steuerstundungs- und Steuerspareffekte für die Mitarbeiter durch die Senkung
des Steuersatzes und das Bruttosparen ohne Abzüge. Das Beste ist die Möglichkeit der dauerhaften
Senkung des persönlichen Steuersatzes für die Steuerzahler, über die Verteilung von Einkommen
aus einkommensstarken Jahren mit hohem Spitzensteuersatz auf Jahre mit geringerem
Spitzensteuersatz.
Wie funktionieren Lebensarbeitszeitkonten?
Das Modell eines Lebensarbeitszeitkontos ist ganz einfach und gesetzlich geregelt: Die
Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres Arbeitsentgeltes oder bringen Überstunden ein.
Dies wird steuer- und sozialabgabenfrei auf ein individuelles Arbeitszeitkonto eingezahlt.
Wertguthaben von Arbeitszeitkonten können vom Betrieb in Investmentfonds investiert werden.
Anschließend kann der Betrieb in Absprache mit dem Arbeitnehmer Gelder aus dem
Lebensarbeitszeitkonto für unterschiedliche Verwendungen entnehmen: Ausgleich saisonaler
Auftragsschwankungen, längere Auszeiten vom Betrieb wie Babypause, Weltreise oder für den
Vorruhestand und Altersteilzeit. Durch eine gute Anlagestrategie mit Fonds profitieren die
Arbeitnehmer von den Chancen der Kapitalmärkte. Steuern und Sozialabgaben werden erst bei
Verwendung des Guthabens für den Vorruhestand oder für Altersteilzeit fällig. Die erwirtschafteten
Kursgewinne und Dividenden unterliegen in der Ansparphase nicht der Abgeltungssteuer und sind zu
95% steuerfrei bei Mitarbeitern einer GmbH oder AG, auch die Gewinne aus Umschichtungen!
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